Rz. 241

Materiell relevante Daten

Lebensumstände des Kindes
Befindet sich das zwischen 18 und 20 Jahre alte Kind noch in der allgemeinen Schulausbildung, so dass § 1606 Abs. 2 S. 2 BGB eingreift?
Gibt es einen erhöhten Dauerbedarf des Kindes?
Wie ist das Kind kranken- und pflegeversichert, sind gesonderte Beiträge zu zahlen?
Lebt das Kind bei einem Elternteil oder auswärts?
Einkommen des Kindes?
Vermögen des Kindes?
Staatliches Kindergeld oder Kindergeldersatz. In welcher Höhe und an welchen Elternteil wird gezahlt?
Hat ein Elternteil oder haben beide Eltern vorrangige Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen?
Sonstige Belastungen der Eltern oder eines Elternteils?
Einkommen beider Elternteile?
Selbstbehalt von 1.400 EUR (oder 1.160 EUR bei § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) für jeden Elternteil gewahrt?
Unterhaltsrückstände?
Verfahrensrechtlich relevante Daten
Bisherige Unterhaltsregelung?
Gewöhnlicher Aufenthalt beider Eltern für den Fall, dass gegen beide Eltern geklagt werden muss?
Zuständigkeit gemäß EU-Verordnung 44/2001 oder gemäß § 232 Abs. 3 FamFG, § 23a ZPO wegen fehlenden Inlandsgerichtsstands eines Elternteils?
Verfahrenskostenvorschuss?
Einstweilige Anordnung?

Auskunftsverlangen

Auskunft und Belege gemäß § 1605 BGB
Zwei-Jahres-Frist des § 1605 Abs. 2 BGB beachten

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