Rz. 152

Häufig wird ein Erbschein gerade auch für die notwendigen Änderungen im Handelsregister benötigt, die nach dem Tod eines eingetragenen Kaufmanns oder Gesellschafters einer Handelsgesellschaft erforderlich sind, um die Rechtsnachfolge auch im Außenverhältnis zu dokumentieren. Wird eine Firma nach dem Tode des Inhabers fortgeführt, so tritt der Erwerber nach §§ 27, 25 HGB in die Haftung für alle bis dato entstandenen Verbindlichkeiten ein. Entscheidet sich der Erbe dazu, die Firma fortzuführen, muss er dies entsprechend im Handelsregister eintragen lassen, § 31 Abs. 1 HGB, sofern es sich um ein Handelsgeschäft handelt. Ebenso hat der Erbe auch die Einstellung nach § 27 Abs. 2 HGB zum Handelsregister anzumelden, § 31 Abs. 2 HGB. Die Anmeldung der Einstellung hat der Erbe vorzunehmen.[166] Die h.M. geht davon aus, dass neben den verpflichtenden Eintragungen zum Handelsregister auch solche Tatsachen zum Handelsregister eintragungsfähig sind, die für den Rechtsverkehr von Relevanz sind. Dazu zählt auch die Eintragung einer Dauertestamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil.[167] Auch nach der Rechtsprechung kann auf Antrag des Testamentsvollstreckers die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks bei einem Kommanditanteil, an dem die Testamentsvollstreckung angeordnet ist, zum Handelsregister angemeldet werden.[168]

 

Rz. 153

Muster 15.23: Anmeldung zur Firmenfortführung eines Einzelunternehmens

 

Muster 15.23: Anmeldung zur Firmenfortführung eines Einzelunternehmens

An das Amtsgericht _________________________

– Handelsregister[169]

Zur Eintragung im Handelsregister _________________________

der Firma _________________________, Sitz in _________________________,

melde ich an:

Der bisherige alleinige Inhaber der Firma _________________________, Herr _________________________, geb. am _________________________, geschäftsansässig in _________________________, ist am _________________________ in _________________________ verstorben. Aus dem in Ausfertigung beigefügten Erbschein des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________ ergibt sich, dass ich als dessen Alleinerbe berufen bin.

Hiermit zeige ich _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, an, dass sowohl die Firma als auch der Geschäftsbetrieb – _________________________ – kraft Erbfolge auf mich übergegangen ist.

Die Firma wird künftig von mir wie folgt fortgeführt:

_________________________[170]

Für die fortgeführte Firma zeichnet der Inhaber seine Namensunterschrift wie folgt: _________________________

Es wird beantragt, nach dem Vollzug einen beglaubigten Registerauszug an die Firma zu senden.

_________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

UR Nr. _________________________/2023

Beglaubigung

Vorstehende, vor mir vollzogene Zeichnung der Namensunterschrift unter Angabe der Firma und die vor mir vollzogene Unterschrift unter der Anmeldung von

Herrn _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________ – ausgewiesen durch Bundespersonalausweis –

beglaubige ich.

_________________________ (Ort, Datum, Notariat)

 

Rz. 154

Muster 15.24: Anmeldung der Einstellung eines Einzelunternehmens

 

Muster 15.24: Anmeldung der Einstellung eines Einzelunternehmens

An das Amtsgericht _________________________

– Handelsregister[171]

Zur Eintragung im Handelsregister _________________________

der Firma _________________________, Sitz in _________________________,

melde ich an:

Hiermit zeige ich an, dass die Firma erloschen ist.

Der bisherige Geschäftsbetrieb der Firma wurde mit Wirkung zum _________________________ aufgegeben.

_________________________

(Ort, Datum, Unterschrift)

UR Nr. _________________________/2023

Beglaubigung

Vorstehende, vor mir vollzogene Zeichnung der Namensunterschrift unter Angabe der Firma und die vor mir vollzogene Unterschrift unter der Anmeldung von

Herrn _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________ – ausgewiesen durch Bundespersonalausweis –

beglaubige ich.

_________________________ (Ort, Datum, Notariat)

 

Rz. 155

Die anfallenden Kosten für den Notar ergeben sich aus: § 105 GNotKG, als Geschäftswert 30.000 EUR, § 3 GNotKG Nr. 21201 KV 0,5 Gebühr, mindesten 30 EUR. Die Kosten des Gerichts ergeben sich aus § 2 Abs. 2 S. 2 HregGebV, GVHR 1500: 40 EUR bei Ausscheiden des Erblassers und bei Eintritt des Erben GHR 1100: 50 EUR sowie bei Änderung der Firma GVHR 1506: 50 EUR.

[166] Baumbach/Hopt, HGB, § 31 Rn 8.
[167] Bengel/Reimann/Pauli, HB Testamentsvollstreckung, § 5 Rn 109 ff.
[169] Gustavus, Handelsregister-Anmeldungen, S. 21.
[170] Baumbach/Hopt, HGB, § 22 Rn 15.
[171] Gustavus, Handelsregister-Anmeldungen, S. 27.

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