Rz. 75
Der Vorerbe kann den Anspruch auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan im Klagewege durchsetzen. Der Klageantrag ist auf Zustimmung zu einem bestimmten Plan zu richten.[108]
Da der Wirtschaftsplan im Prozess gegebenenfalls der Überprüfung durch einen Sachverständigen standhalten muss, sind für dessen Aufstellung hinreichende Fachkenntnisse erforderlich. Soweit diese beim Vorerben nicht vorhanden sind, sollte die Unterstützung des zuständigen staatlichen Forstamts in Anspruch genommen werden.
Die Vollstreckung des auf Zustimmung zu einem konkreten Wirtschaftsplan lautenden Urteils erfolgt nach § 894 ZPO.
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