Rz. 275
▪ | Sachliche Zuständigkeit | ||||||
▪ | Örtliche Zuständigkeit: §§ 12, 13 ZPO | ||||||
▪ | Nur gegen den nicht befreiten Vorerben (Befreiter Vorerbe siehe Rdn 278 ff.) |
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▪ | Fallgruppe 1:
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▪ | Fallgruppe 2:
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▪ | Fallgruppe 3:
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