a) Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 74

Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zur Erbschaft, kann der Vorerbe von dem Nacherben zur Vermeidung von Streitigkeiten darüber, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Zustimmung zu einem bestimmten Wirtschaftsplan verlangen.

Eine Verpflichtung des Vorerben zur Aufstellung des Wirtschaftsplans besteht nur dann, wenn der Erblasser ihn hiervon nicht befreit hat, vgl. § 2136 BGB. Gleichwohl hat auch der befreite Vorerbe das Recht, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und hierfür die Zustimmung des Nacherben einzufordern.[106] Ein entsprechendes Vorgehen ist aus Sicht des Vorerben insbesondere dann sinnvoll, wenn während der Dauer der Vorerbschaft Streit mit dem Nacherben über die Ordnungsmäßigkeit der Bewirtschaftung entsteht. Die frühzeitige Feststellung eines Wirtschaftsplans entzieht insbesondere Schadensersatzforderungen des Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls die Grundlage.

Der Wirtschaftsplan ist für beide Parteien bindend. Die Einhaltung des Plans kann im Klagewege erzwungen werden, bei schuldhaften Verstößen ist der Vorerbe zum Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet.[107] Nur bei erheblichen Veränderungen kann jede Seite die Änderung des Plans verlangen (§ 2123 Abs. 1 S. 2 BGB, Störung der Geschäftsgrundlage).

[106] Staudinger/Avenarius, § 2123 Rn 2.
[107] Zu der dem § 2123 BGB entsprechenden Regelung in § 1038 BGB: MüKo/Pohlmann, § 1038 Rn 6.

b) Verfahren

 

Rz. 75

Der Vorerbe kann den Anspruch auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan im Klagewege durchsetzen. Der Klageantrag ist auf Zustimmung zu einem bestimmten Plan zu richten.[108]

Da der Wirtschaftsplan im Prozess gegebenenfalls der Überprüfung durch einen Sachverständigen standhalten muss, sind für dessen Aufstellung hinreichende Fachkenntnisse erforderlich. Soweit diese beim Vorerben nicht vorhanden sind, sollte die Unterstützung des zuständigen staatlichen Forstamts in Anspruch genommen werden.

Die Vollstreckung des auf Zustimmung zu einem konkreten Wirtschaftsplan lautenden Urteils erfolgt nach § 894 ZPO.

[108] Zu der dem § 2123 BGB entsprechenden Regelung in § 1038 BGB: MüKo/Pohlmann, § 1038 Rn 4; Grüneberg/Herrler, § 1038 Rn 1.

c) Kosten

 

Rz. 76

Die Kosten für die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind Nachlassverbindlichkeit, § 2123 Abs. 1 S. 3 BGB.

d) Muster: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

 

Rz. 77

Muster 14.10: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

 

Muster 14.10: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

An

Herrn _________________________

_________________________

Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt.

Wie Sie wissen, ist mein Mandant Vorerbe Ihres am _________________________ verstorbenen Großvaters _________________________. Sie selbst sind als Nacherbe eingesetzt. Zu der Erbschaft gehört auch das Waldgrundstück in _________________________.

In der Vergangenheit ist es wiederholt zwischen Ihnen und meinem Mandanten zu Auseinandersetzungen über die Nutzung dieses Waldes, insbesondere über den Umfang des jährlichen Baumeinschlags, gekommen. Zur Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten hat mein Mandant zwischenzeitlich mit fachkundiger Unterstützung einen Wirtschaftsplan für dieses Waldgrundstück aufgestellt.

Ich übergebe Ihnen in der Anlage den vom Forstamt _________________________ erstellten Wirtschaftsplan vom _________________________.

Namens meines Mandanten fordere ich Sie auf, diesem Wirtschaftsplan bis spätestens _________________________ zuzustimmen. Sie sind hierzu nach § 2123 Abs. 1 BGB verpflichtet. Sollte mir bis zu dem oben genannten Datum keine Zustimmungserklärung vorliegen, wird mein Mandant gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

(Rechtsanwalt)

e) Muster: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

 

Rz. 78

Muster 14.11: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

 

Muster 14.11: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

An das

Landgericht

– Zivilkammer –

_________________________

Klage

des Herrn _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Beklagten –

wegen Zustimmung.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:

Der Beklagte wird verurteilt, dem von dem Forstamt _________________________ am _________________________, Az. _________________________, erstellten Wirtschaftsplan für den auf der Markung _________________________ gelegenen Wald _________________________ (genaue Beschreibung) zuzustimmen.

Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung:

Der Kläger erstrebt mit der Klage die Zustimmung zu einem vom Forstamt _________________________ aufgestellten Wirtschaftsplan für das in _________________________ gelegene Waldgrundstück.

I. Der Kläger ist der Bruder des am _________________________ verstorbenen Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft gewese...

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