Rz. 395

An der Mitversicherung der Kinder i.R.d. gesetzlichen Familienversicherung ändert sich durch die Scheidung ihrer Eltern grds. nichts.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge