Rz. 111
Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des nachehelichen Unterhaltsrechtes.
Rz. 112
Eine Ausnahme gilt lediglich beim Anspruchs wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB. Der BGH hat eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches abgelehnt, lässt jedoch eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs der Höhe nach zu.[144]
Praxistipp:
Eine Befristung des Trennungsunterhaltes ist dagegen mangels einer einschlägigen gesetzlichen Vorschrift nicht zulässig.[145]
Auch der Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt gem. § 1578 Abs. 2 BGB kann in der Höhe begrenzt oder befristet werden.[146]
Konsequenz:
Erfolgt keine Befristung im Tenor des Beschlusses über die Unterhaltsfestsetzung, ist der Unterhalt unbefristet festgesetzt worden!
Rz. 113
Achtung!
Der Antrag,
▪ | "den Antragsgegner zu verpflichten, nachehelichen Unterhalt zu zahlen von mtl. 1.000 EUR" |
sollte immer laut vorgelesen werden mit dem Text
▪ | "den Antragsgegner zu verpflichten, nachehelichen Unterhalt zu zahlen von mtl. 1.000 EUR lebenslänglich". |
Wenn dies nicht akzeptiert werden soll, sind vom Unterhaltspflichtigen bereits im Erstverfahren Aktivitäten unverzichtbar!
Zur verfahrensrechtlichen Präklusionsfalle siehe unten Rdn 233.
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