Rz. 77

Nach der Gesprächseröffnung sollte zunächst das Feedback des Mitarbeiters an den Chef erfolgen. Infolgedessen könnten einige der nachstehenden Fragen beantwortet werden:

Wie wohl fühlen Sie sich in der Kanzlei?
Wie lief das letzte Jahr aus Ihrer Sicht?
Was muss sich Ihrer Meinung nach ändern?
Was können Sie dazu beitragen?
Welche Perspektiven sehen Sie für sich in der Kanzlei?
Was wünschen Sie sich von Ihrem RA?
 

Rz. 78

Anschließend sollte der Chef das Gehörte kurz zusammenfassen, jedoch ohne Wertung.

 

Rz. 79

Danach folgt das Feedback des Chefs an die Kollegin. Hier könnten z.B. folgende Fragen beantwortet werden:

Wie lief das letzte Jahr bei Ihnen aus Sicht Ihres Chefs?
Wie weit konnten Sie seine Erwartungen erfüllen?
Was erwartet er von Ihnen in nächster Zeit?
Wo sieht Ihr Chef Ihre Stärken, wo Ihre Schwächen?
Welche Entwicklungsperspektiven sieht er für Sie?
 

Rz. 80

Auch hier sollte eine Zusammenfassung des Gehörten diesmal durch den Mitarbeiter ohne Wertung erfolgen.

 

Rz. 81

Im letzten Schritt, dem Gesprächsabschluss, einigen sich die Gesprächspartner auf konkrete Ziele und Maßnahmen für das nächste (halbe) Jahr und terminieren das nächste Feedbackgespräch (z.B. im Mai nächsten Jahres).

 

Rz. 82

 

Praxistipp:

Da das Feedbackgespräch eine emotionale Ausnahmesituation ist, können Menschen in dieser Situation nur eine begrenzte Zahl von Informationen mit einer begrenzten Kompliziertheit verarbeiten. Ein Feedbackgespräch sollte sich daher auf die wesentliche Punkte (drei bis fünf) beschränken.

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