Rz. 2

Der Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer, gegen den wegen eines in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit unverschuldet verursachten schweren Verkehrsunfalls ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, die zur Verteidigung notwendigen Kosten ersetzen.

 

Rz. 3

Der Arbeitnehmer ist nicht zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung verpflichtet. Deshalb kann seinem Freistellungsanspruch der Einwand, er hätte eine Rechtsschutzversicherung abschließen können, nicht entgegengesetzt werden (BAG NJW 1995, 2372).

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