Rz. 8

Die aktuellen Laserscannergeräte werden von der Firma Vitronic (PoliScan Speed) und der Firma Jenoptik, TraffiStar S350 vertrieben. Sie ähneln einander in ihrer Funktionsweise sehr stark, wenngleich der Bereich der Messwerterfassung und deren Auswertung unterschiedlichen Kriterien unterliegen. Von beiden Herstellern werden sog. Enforcement Trailer angeboten, also "semistationäre Anlagen", die mittlerweile nicht mehr alleinig von der Polizei im Bereich von BAB betrieben werden, sondern auch z.B. von den Kommunen.

 

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Die PoliScan-Gerätefamilie umfasst mehrere Anlagen. Über die jeweiligen Bauartzulassungen der PTB sind die Typen M1, M1 HP und F1 als stationäre Einheit sowie der Typ F1 HP im Einsatz. Der Zusatz HP weist auf einen leistungsfähigeren Rechner hin. Die Anlage F1 dient auch zur Überwachung von Rotlichtverstößen (siehe § 23 Rotlichtverstöße).

Seit dem 1.1.2015 sind das MessEG sowie die MessEV in Kraft, wodurch die PTB nun nur noch die Konformität der gesetzlichen Anforderungen bescheinigt. Über diese "Baumusterprüfbescheinigung" wurde das neu auf dem Markt erschienene FM1 "zugelassen". Dieses Messgerät kann mobil, stationär und als Einbau in einer semistationären Anlage eingesetzt werden.

I. PoliScan Speed (F1, M1)

1. Informationen zum Gerät

a) Technische Daten

 

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Nenngebrauchsbedingungen  
Zugelassener Geschwindigkeitsbereich 10 km/h–250 km/h
Messbereich 50 m–20 m
Bereich (in Fahrtrichtung), in dem Rohdaten zur Geschwindigkeitsmessung beitragen  
Erfassungsbereich 75 m–10 m
Bereich (radial), in dem Fahrzeuge erfasst werden können  
Maximale horizontale Strahlaufweitung des Laser-Messstrahls 6 mrad
Maximale vertikale Strahlaufweitung des Laser-Messstrahls 19 mrad
Überwachungsfunktion für Fotoauslösung 0,04 s (max. Auslöseverzögerungszeit)
Zulässige Objekt-Brennweiten der Digital-Kameras (Kameratyp Vistek) 25 mm, 35 mm, 50 mm, 75 mm
Zulässige Objektiv-Brennweiten der Digital-Kameras (Kameratyp Vicam hd4) 50 mm, 85 mm, 105 mm
Betriebsspannungsbereich 10,5 V–16,0 V (intern überwacht)
Außentemperaturbereich beim Betrieb des Gerätes ca. –15 °C bis +45 °C (intern überwacht)
 

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Das PoliScan Speed sendet kurze, in einem Strahl gebündelte Lichtimpulse in definierten Winkeln zum Gerät aus. Liegen reflektierte Flächen im Bereich des ausgesendeten Lichtimpulses, so werden diese vom Gerät detektiert. Durch Auswertung der Laufzeit des Strahls können eine Entfernung und durch den Winkel der Ort der Reflexionsfläche, bezogen auf das Messgerät, bestimmt werden. Durch die Errechnung der reflektierten Lichtimpulse in Bezug auf die dazugehörigen Winkel im Erfassungsbereich ergibt sich dann ein sog. virtuelles Bild der Abstände der reflektierenden Flächen. Streng genommen liegen diese Informationen als Polarkoordinaten vor – sie werden dann aber geräteintern in ein kartesisches Koordinatensystem übertragen. Wird vom Gerät eine solche Reflexionsfläche erkannt, so folgt es den detektierten Punkten (Tracking) und errechnet bei jeder Detektierung erneut die Geschwindigkeit. Durch die Fülle der Lichtimpulse soll das Gerät in der Lage sein, mehrere Kfz gleichzeitig zu erfassen und getrennt Geschwindigkeitswerte zu bestimmen.

 

Rz. 12

In einem Durchlauf im horizontalen Öffnungswinkel (Scanbereich) von 45° werden 158 Lichtimpulse ausgesendet. Die Abmessung wird mit einer Frequenz von 100 Hz wiederholt und dann letztlich auch verarbeitet. Innerhalb des Erfassungsbereiches von ca. 10 bis 75 m zum Messgerät wird durch die Abtastung der gemessenen Objekte eine Reflexionsfläche dreidimensional erstellt, das den o.g. Messbereich "durchfährt".

 

Rz. 13

Die eigentliche Messung findet zwischen 50 und 20 m vor dem Messkopf (ankommender Verkehr) statt. Diese Werte sind in der Bedienungsanleitung so explizit angeführt, was schon vor Augen führt, dass, wenn dieser Messbereich merklich überschritten wird, dies einem Verstoß gegen die Bauartzulassung entspräche.

 

Rz. 14

Detektiert das Messgerät ein Kfz, so muss dieses mindestens entlang einer Strecke von 10 m (ununterbrochen) erfasst werden. Ferner muss die Mindestanzahl der Entfernungsmessungen bei 80 liegen. Die Signallücke innerhalb einer Messung darf maximal 15 m lang sein bzw. 2 Sekunden nicht überschreiten. Die vom Gerät bzw. der Auswerteeinheit bestimmten Geschwindigkeitswerte dürfen maximal um 10 % variieren, was bedeutet, dass ein z.B. zunächst mit 100 km/h erfasstes Kfz, das am Messende auf ca. 90 km/h abgebremst wurde, vom Messgerät letztlich noch erfasst wird. Dies ist eine, nach Autorenansicht bedenklich große Toleranz, führt dies nicht selten dazu, dass Geschwindigkeitsvorwürfe von den jeweils Betroffenen widerspruchsfrei akzeptiert werden, lesen diese bekanntlich am Ende der Messung (erkennbar durch den Fotoblitz) einen deutlich geringeren Geschwindigkeitswert an ihrem Tachometer ab und vermuten daher auch einen letztlich geringeren Tempoverstoß.

Laut Hersteller soll das Gerät Schrägfahrten des Objektes unter einem Winkel von über 5° zur Fahrbahnlängsachsenrichtung aussortieren (annullieren).

Bzgl. der Fotoeinheit ist anzumerken, dass die Bildau...

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