Rz. 67

Nach hier vorliegenden Informationen erfolgt die Eichung der Messgeräte beim Hersteller selbst, weil nur diesem die hierfür erforderlichen technischen Gerätschaften zur Verfügung stehen. Aus technischer Sicht ist dies ein nicht unbedenklicher Zustand, denn es werden letztlich die Aufgaben der abnehmenden Behörden dem Entwickler der Geräte (unkontrollierbar) übertragen.

Laut Baumusterprüfbescheinigung muss das Messgerät durch mechanische Siegel gegen den unbefugten Zugriff gesichert sein. Demnach müssen jeweils das Gehäuse der Messeinheit, die Digitalkameras, die Klinkenbuchse an der Rückseite der Messeinheit, die vierpoligen Buchsen neben den Kameramodulen und das Typenschild gesichert sein.

Bei Rotlichtstandorten sind außerdem alle Verstelleinrichtungen der Aufnahme der Messeinheit und das Außengehäuse gegen Verdrehen zu sichern. Des Weiteren müssen der Standortspeicher und das LZA-Modul gegen Öffnen und Entnahme gesichert sein.

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