Rz. 1

Bei diesen Messanlagen werden die Geschwindigkeitswerte auf Basis einer Laserpulslaufzeitmessung ermittelt. Die Messsensorik kann eine Fahrbahnüberwachung über mehrere Spuren realisieren, so der Hersteller, womit die Fahrzeuge, die sich im Messbereich befinden, gleichzeitig erfasst und gemessen werden können. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mithilfe eines digitalen Kamerasystems die zu schnell fahrenden Kfz fotografiert. Messungen können stationär wie aber auch mobil erfolgen (z.B. auf einem Stativ oder aus einem Fahrzeug heraus).

 

Rz. 2

Das Gerät initialisiert beim Einschalten die notwendigen Softwaremodule der Gerätebaugruppen. Danach wird ein Selbsttest des Displays, der Software des Festplattenspeichers, des LIDARS (light detection and ranging) der Kamera und des Gesamtsystems vorgenommen, bei dem der Anwender keine Möglichkeit hat, einzugreifen, also den Selbsttest ggf. abzubrechen. Wird der Selbsttest erfolgreich durchgeführt, so muss sich der Benutzer mithilfe eines persönlichen USB-Schlüssels und einem Passwort anmelden. Es sind dann die Messörtlichkeit, die Höhe des Messgerätes, bezogen auf die Fahrbahnoberfläche und der Abstand zur Fahrbahn anzugeben.

 

Rz. 3

Bei Einrichten des Gerätes wird eine sog. Feinjustage vorgenommen. Dem Benutzer wird eine sog. Einrichtgüte gezeigt (Wert zwischen 1 bis 9), wobei die Einrichtgüte nach Erfahrung des Unterzeichners bei zumindest 5 liegen sollte. Je höher die Einrichtgüte ist, umso besser ist das Gerät auf die jeweilige Messstelle abgestimmt. Änderungen können vonseiten des Benutzers durch Veränderungen der Neigung sowie des Schwenkwinkels vorgenommen werden.

 

Rz. 4

Nach Abschluss der Einrichtung und Einstellung der Kameras kann der Messbetrieb gestartet werden. Die Messanlage kann nicht manuelle betrieben werden.

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