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Im Folgenden soll auf praxisrelevante Aspekte eingegangen werden, die sich bei der Kündigung sowohl des Dienstvertrags eines AG-Vorstands als auch bei der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers unabhängig von gesellschaftsrechtlichen Spezifika stellen können. Wie einleitend bereits erwähnt, gelten die Ausführungen für das Regelbeispiel des jeweils wirksam bestellten und mit einem wirksamen (in der Regel befristeten) Dienstvertrag versehenen Organmitglieds. Soweit nicht gesondert gekennzeichnet, gelten die nachfolgenden Ausführungen daher im Zweifel sowohl für den GmbH-(Fremd)Geschäftsführer als auch für den AG-(Fremd)Vorstand.

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