1. Inhalt

 

Rz. 81

Hier macht der Kläger einen Hauptanspruch geltend, erst in zweiter Linie – hilfsweise – verfolgt er einen anderen, mit dem Hauptanspruch zusammenhängenden Anspruch.

 

Beispiel:

A verklagt B auf Lieferung aus einem Kaufvertrag. Hilfsweise beantragt er, den B für den Fall, dass ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist, zur Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises zu verurteilen.

Werden Haupt- und Hilfsantrag gestellt, wird der Hilfsantrag erst rechtshängig, wenn der Hauptantrag als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wird, die Rechtshängigkeit wirkt dann auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klage zurück.

2. Büromäßige Behandlung

 

Rz. 82

Die eventuelle Klagehäufung durch Haupt- und Hilfsanträge kommt in der Praxis relativ häufig vor. Wichtig ist, dass der Hilfsantrag als solcher kenntlich gemacht wird. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch die Worte "Hilfsweise beantrage ich …". Außerdem sollte der hilfsweise gestellte Antrag vom Schriftbild her eingerückt und dadurch für das Gericht optisch hervorgehoben werden.

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