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Mit diesem Abschnitt werden einige wichtige Grundsätze vorab erläutert, welche sowohl für die Kraftfahrzeughaftpflicht- als auch die Kaskoversicherung von gewichtiger Bedeutung und insbesondere im Zuge der Reform des VVG aus dem Jahr 2008 geprägt worden sind. Dabei geht es insbesondere um

die quotale Leistungsfreiheit bei Pflichtverletzungen des VN
den sog. Kausalitätsgegenbeweis des VN und Arglisteinwand des VR
die Anforderungen an eine Belehrung bei Obliegenheitsverletzungen
den Gerichtsstand des § 215 VVG

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