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Außer bei der Anhörung im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung müssen die Prozessvertreter beim Auftreten vor dem Gerichtshof eine Robe tragen. Im "Salon des Avocats" kann Gepäck abgestellt und die Robe angezogen werden. Der Gerichtshof hält immer einige Roben für Prozessvertreter zur Verfügung, die ihre Robe vergessen haben. Bei der Anhörung in Verfahren der einstweiligen Anordnung tragen weder die Mitglieder des Gerichtshofes noch die Prozessvertreter Roben.

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