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Beim vorläufigen Rechtsschutz bzgl. Herausgabe sollte regelmäßig die Herausgabe an einen Sequester beantragt werden, um nicht die Hauptsache im Antrag bereits vorwegzunehmen.[34] Um zudem die Herausgabe vollstrecken zu können, ist in der Praxis ratsam, zugleich einen Durchsuchungsantrag gem. §§ 758, 758a ZPO zu beantragen.

Muster 14.5: Durchsuchungsantrag

 

Muster 14.5: Durchsuchungsantrag

Es wird – wegen der Dringlichkeit des Falls ohne vorherige mündliche Verhandlung – der Erlass folgender einstweiliger Verfügung beantragt:

Der Antragsgegner hat den in seinem Besitz befindlichen Pkw Marke _________________________ Fahrgestell Nr. _________________________ mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________ an den Gerichtsvollzieher _________________________ als Sequester, hilfsweise an einen vom Gericht zu bestellenden Sequester herauszugeben.

Die Durchsuchung des vom Antragsgegner bewohnten Hausanwesens in der _________________________ Str. _________________________, Ort _________________________ einschließlich der Garage zur Vollstreckung der Herausgabe wird gestattet.

Zu beachten ist jedoch auch, dass nicht immer ein vorläufiges Sicherungsbedürfnis gegeben ist. Dies kann insbes. in den Fällen gelten, in denen ein Dritter einen Gegenstand heraus verlangen will, der bei einem (Mit)-Erben in Besitz ist, dieser aber wegen der gesamthänderischen Bindung überhaupt nicht allein über den Gegenstand verfügen kann.

[34] Formulierungsvorschlag nach Klinger/Flechtner, Münchner Prozessformularbuch Erbrecht, Bd. 4 Erbrecht, 5. Aufl. 2021, J. II. 6.

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