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Die Regelungsverfügung soll eine einstweilige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses regeln. Durch eine Regelungsverfügung können z.B. Auskunftsansprüche gesichert werden. Ebenso kann durch eine Regelungsverfügung die vorläufige Regelung des Besitzes angeordnet werden, wenn z.B. Erben mit Dritten darüber streiten, ob der Gegenstand in den Nachlass fällt oder ausschließlich dem Dritten gehört. Die Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs kann ebenfalls durch eine Regelungsverfügung gesichert werden. Beide Verfügungsansprüche können also in der Praxis ohne weiteres nebeneinander auftreten. Nicht vorläufig geregelt werden können hingegen Erbenstellungen, da hierdurch die Hauptsache unzulässiger Weise vorweggenommen würde.

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