I. Erbschein

 

Rz. 48

Wie oben bereits ausgeführt (siehe Rdn 36), kommt lediglich eine einstweilige Rückgabe des Erbscheins, nicht aber die vorläufige Einziehung des Erbscheins in Frage. Gesichert werden kann der Anspruch durch Erlass

einer einstweiligen Anordnung nach § 49 Abs. 1 FamFG oder
einer einstweiligen Verfügung im ZPO-Verfahren nach § 2362 Abs. 1 BGB, § 935 ZPO.

Ein Antrag für eine einstweilige Anordnung nach § 49 Abs. 1 FamFG könnte wie folgt formuliert werden:

 

Rz. 49

Muster 14.1: Antrag für eine einstweilige Anordnung

 

Muster 14.1: Antrag für eine einstweilige Anordnung

Es wird beantragt (angeregt), die einstweilige Rückgabe des in der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, vom Amtsgericht München, Az. _________________________ am _________________________ erteilten Erbscheins zu den Akten des Nachlassgerichts anzuordnen.

 

Rz. 50

Ein Antrag für eine einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO könnte wie folgt formuliert werden:

Muster 14.2: Antrag für eine einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO

 

Muster 14.2: Antrag für eine einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO

Es wird wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung der Erlass folgender einstweiligen Verfügung beantragt, dass der Antragsgegner den in der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, vom Amtsgericht München, Az. _________________________ am _________________________ erteilten Erbschein zu den Akten des Nachlassgerichts zurückzugeben hat.

II. Grundbuchberichtigungsklage

 

Rz. 51

Als vorläufiger Rechtsschutz bei einer Grundbuchberichtigungsklage kommen somit in Frage:

ab Rechtshängigkeit der Klage der Rechtshängigkeitsvermerk;
sobald die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs nach § 899 BGB;
u.U. könnte in besonderen Fällen auch eine einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Veräußerungsverbots in Betracht kommen;
nach Erlass des erstinstanzlichen vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs nach § 895 ZPO.[33]
 

Rz. 52

Muster 14.3: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs

 

Muster 14.3: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs

Es wird im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung gem. § 937 Abs. 2 ZPO – beantragt, zu Lasten des im Grundbuch des Amtsgerichts München für Bogenhausen Blatt _________________________ eingetragenen Grundbesitzes für den Antragsteller einen Widerspruch gegen die Eintragung des Antragsgegners als Eigentümer des Grundbesitzes einzutragen.

Ferner soll nach Erlass der einstweiligen Verfügung das zuständige Grundbuchamt um die Eintragung des Widerspruchs ersucht werden.

[33] Wobei die nach §§ 709, 711 ZPO zu leistende Sicherheit im Einzelfall sehr hoch sein kann.

III. Grundstücksvermächtnis oder Herausgabeanspruch aus §§ 2287, 2288 BGB

 

Rz. 53

Bei einem Grundstücksvermächtnis sehen die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes wie folgt aus:

Sobald die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung nach §§ 883, 885 BGB.
U.U. könnte in besonderen Fällen auch eine einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Veräußerungsverbots in Betracht kommen (§ 938 Abs. 2 ZPO).
Nach Erlass des erstinstanzlichen vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Eigentumsübertragung die Eintragung einer Vormerkung nach § 895 ZPO. Zu beachten ist aber die nach §§ 709, 711 ZPO zu leistende Sicherheit, die im Einzelfall sehr hoch sein kann.

Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Herausgabeanspruchs aus §§ 2287, 2288 BGB kann folgende Formulierung gewählt werden:

 

Rz. 54

Muster 14.4: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Herausgabeanspruchs aus §§ 2287, 2288 BGB

 

Muster 14.4: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Herausgabeanspruchs aus §§ 2287, 2288 BGB

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird beantragt, dass der Antragsgegner die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Antragstellers auf Auflassung des im Grundbuch von München Band _________________________ Blatt _________________________ eingetragenen Grundstücks (nähere Beschreibung), an nächst offener Rangstelle im Grundbuch bewilligt und beantragt.

Ferner wird beantragt, den Antrag auf Eintragung der Vormerkung durch das erkennende Gericht an das zuständige Grundbuchamt weiterzuleiten.

 

Hinweis

Es ist unbedingt die Vollziehungsfrist des § 929 ZPO (ein Monat für Vollziehung + eine Woche für Zustellung der einstweiligen Verfügung) einzuhalten. Andernfalls ist die Vollziehung unstatthaft.

IV. Herausgabeansprüche allgemein

 

Rz. 55

Beim vorläufigen Rechtsschutz bzgl. Herausgabe sollte regelmäßig die Herausgabe an einen Sequester beantragt werden, um nicht die Hauptsache im Antrag bereits vorwegzunehmen.[34] Um zudem die Herausgabe vollstrecken z...

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