Rz. 189

Hochstreitig ist die Frage, wie der dem Nießbraucher zustehende Reingewinn zu ermitteln ist. Fraglich ist dabei insbesondere, welche Aufwendungen abzuziehen sind.[213] Wenn der Erblasser sich zu einem Unternehmensnießbrauch entschließt, sollten deshalb, um Streitigkeiten vorzubeugen, Regeln über die Ermittlung des Reingewinns in das Testament mit aufgenommen werden.

[213] Siehe dazu BGH BB 1956, 18; Soergel/Stürner, § 1085 Rn 8; BeckOK BGB/Wegmann/ Reischel, § 1085 Rn 45; Staudinger/Heinze [2017], Anh. zu §§ 1068, 1069 Rn 42.

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