Rz. 122
Bei diesen Pannenfällen erfolgt der Verstoß gegen das rechtliche Gehör unbeabsichtigt. Von dieser Fallgruppe sind insbesondere Situationen erfasst, in denen versehentlich Schriftsätze nicht berücksichtigt wurden oder aber versehentlich Beweisangebote übergangen wurden.[87]
Rz. 123
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