Rz. 122

Bei diesen Pannenfällen erfolgt der Verstoß gegen das rechtliche Gehör unbeabsichtigt. Von dieser Fallgruppe sind insbesondere Situationen erfasst, in denen versehentlich Schriftsätze nicht berücksichtigt wurden oder aber versehentlich Beweisangebote übergangen wurden.[87]

 

Rz. 123

 

Hinweis

Gerade bei dieser Fallgruppe ist jedoch sorgfältig zu überprüfen, ob nicht die vorrangigen §§ 319321 ZPO bereits zu einem Erfolg führen können.

[87] Zu weiteren Beispielen: Zöller/Vollkommer, § 321a Rn 9a.

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