Rz. 299

Neben den Kündigungsgründen aus §§ 8, 9 VOB/B sind hier noch Gründe genannt, die eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Der Auftraggeber hat danach ein Recht zur Kündigung mit sofortiger Wirkung, wenn es ihm nicht mehr zumutbar ist, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen. Im Vertrag sind besonders wichtige Gründe von Seiten des Auftraggebers genannt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

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