Rz. 25

Ein Beratermotto lautet: "Die Lösung liegt im konkreten Fall." Je länger wir als Anwälte arbeiten, desto mehr begreifen wir, wie gut dieser Lösungseinstieg ist. Vor Lösungen von der Stange haben wir gerade bei Stiftungen bereits oben nachhaltig gewarnt. Eine solche pauschale Lösung basiert in aller Regel auf einer "unpassenden" Beratung – man könnte auch sagen auf gar keiner "echten Beratung". Bei näherer Betrachtung wird man oftmals sehen, dass ein entsprechender "Berater" eine solche Lösung nur "verkauft" oder nur darüber "berichtet", ohne sie selbst wirklich durchdrungen und verstanden zu haben. Häufig handelt es sich um ein Modell, das er sich im stillen Kämmerlein ausgedacht hat, um es an die Frau und den Mann zu bringen, ohne dabei deren Wünsche und Bedürfnisse objektivierend zu betrachten und in seinen Lösungsvorschlag einzubringen.

 

Rz. 26

Darüber hinaus treffen den Stiftungsberater besondere Hinweispflichten. Er genießt das Vertrauen des Stifters und ist ihm gegenüber zur fachlichen Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet. Der verbreiteten Vorstellung von der Stiftung als reines Steuersparmodell hat er entgegenzuwirken. Zudem sollte er auf eine Entmystifizierung der Stiftung hinwirken und den Stifter auf die besondere Verantwortung, die mit der Stiftungserrichtung einhergeht, umfassend vorbereiten.

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