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Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wie auch bei der Abwicklung eines Erbfalls kommt es in der Praxis unter den Beteiligten oftmals zur Gewährung zinsloser Darlehen. Solche Vereinbarungen bringen regelmäßig (nicht erkannte) schenkung- und einkommensteuerliche Folgen mit sich.
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