Rz. 195
Bei Rotlichtverstößen erschien dem "Goslarer Orientierungsrahmen" eine generelle Kürzung um 50 % als angemessen.
Rz. 196
Die bisherige Rechtsprechung hat ebenfalls eine Kürzung um 50 % akzeptiert (LG Münster NJW 2010, 240; LG Essen zfs 2010, 393; AG Duisburg SP 2011, 28).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen