I. Muster: Belehrung über Schutzschrift

 

Rz. 7

Muster 13.6: Belehrung über Schutzschrift

 

Muster 13.6: Belehrung über Schutzschrift

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

die Gegenseite hat außergerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht und Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Da die Forderungen der Gegenseite außergerichtlich zurückgewiesen wurden, ist nicht auszuschließen, dass die Gegenseite nunmehr versuchen wird, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, um den Unterlassungsanspruch durchzusetzen.

1. Rechtliche Erläuterungen

Hat der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Erfolg, werden Sie womöglich innerhalb von wenigen Tagen, ohne vorherige Anhörung und ohne mündliche Verhandlung, mit sofortiger Wirkung verpflichtet, die beanstandete Handlung zu unterlassen. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kann sogar erfolgen, wenn der Anspruch der Gegenseite unbegründet ist. Der Gegner ist Ihnen jedoch zum Schadensersatz für die Beantragung einer rechtswidrigen einstweiligen Verfügung verpflichtet.

Ergeht eine einstweilige Verfügung, muss man nachträglich gerichtlich gegen die einstweilige Verfügung vorgehen. Während der Verfügung ist es Ihnen aber nicht gestattet, die beanstandete Handlung – im Falle des Urheberrechts die Nutzung, Vervielfältigung oder Weiterveräußerung – weiter vorzunehmen. Dies kann zunächst Gewinneinbußen für Sie bedeuten. Zudem kann der Verstoß gegen eine bestehende einstweilige Verfügung mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

2. Zur Schutzschrift

Um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verhindern, kann eine sog. Schutzschrift hinterlegt werden. Eine Schutzschrift dient dazu, eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern, und gibt uns die Gelegenheit, den Sachverhalt aus unserer Sicht zu schildern. Hierzu kann beim zentralen Schutzschriftenregister eine Schutzschrift hinterlegt werden, die somit bei allen ordentlichen Gerichten der Bundesländer als eingereicht gilt.

3. Abschließender Hinweis

Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit, ob wir für Sie eine Schutzschrift erstellen und hinterlegen sollen. Denn es ist zwingend erforderlich, dass die Schutzschrift vor dem Antrag auf den Erlass einer einstweilen Verfügung der Gegenseite eingereicht wird. Insofern darf keine Zeit verloren werden.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

II. Erläuterung

 

Rz. 8

Bei der Einreichung der Schutzschrift ins ZSSR entstehen Gerichtsgebühren in Höhe von 83 EUR; § 15a JVKostG i.V.m. Nr. 1160 KV.

Wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um eine Schutzschrift bei Gericht zu hinterlegen, entsteht gemäß §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV-RVG eine 1,3 Verfahrensgebühr.

Auch bei Zurückweisung oder Zurücknahme des Verfügungsantrags der Gegenseite sind die Kosten des mit der Erstellung und Hinterlegung beauftragten Rechtsanwalts vom Antragsteller der Schutzschrift zu tragen. Die Kosten für die Schutzschrift sind grundsätzlich im Rahmen der Kosten notweniger Rechtsverteidigung gegenüber der Gegenseite erstattungsfähig. Sollte der Antrag auf einstweilige Verfügung nicht gestellt werden, kann gegebenenfalls nur ein materiell-rechtlicher Erstattungsanspruch gegen den zu Unrecht Abmahnenden bestehen.

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