Rz. 21
Bedarfsermittlung nach der Halbteilungsmethode
Der Bedarf von F2 beträgt ½ aus 1.628 EUR (1.628 + 0 EUR) = 814 EUR
M verblieben dann rechnerisch nur 995 EUR (4.000 – 1.396 – 397,50 – 397,50 – 814 EUR).
Im Hinblick auf die begrenzte Leistungsfähigkeit des M ist evtl. der Unterhaltsanspruch der F1 zu kürzen.
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