Rz. 192

Eine Unterschenkelschaftfraktur, d.h. ein Bruch des Unterschenkels, ist medizinisch dann gegeben, wenn die Fraktur ohne Beteiligung des angrenzenden Kniegelenks und des angrenzenden Sprunggelenks erfolgt. Oftmals ist die Ursache eine direkte Gewalteinwirkung, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen. Sehr häufig sind Geschädigte auch polytraumatisiert, d.h. es liegen mehrfache lebensbedrohliche Verletzungen vor. Mitunter ist nicht nur eine Unterschenkelfraktur, sondern auch eine Oberschenkelfraktur gegeben oder Fußbrüche desselben Beins mit Weichteilschädigungen.

 

Rz. 193

Generell kann gesagt werden, dass besondere Risiken bei der Unterschenkelfraktur immer dann entstehen, wenn ein kniegelenksnaher Bruch vorliegt. Es ist daher exakt zu ermitteln, wo der Bruch war.

 

Rz. 194

Es gibt verschiedene Klassifikationen von Typ A bis Typ C. A ist ein einfacher Bruch, B ein Keilbruch und C ist eine Komplexfraktur.

 

Praxistipp

Ferner ist bei der Unterschenkelschaftfraktur immer darauf zu schauen, inwieweit Weichteile beschädigt wurden (Muskel, Bindegewebe, Haut). Wichtig ist auch, in den Arztberichten zu überprüfen, ob eine Schädigung des Nervus peroneus eingetreten ist, welche unter dem Stichwort "Fußheberdefizit" oftmals eine Rolle spielt und große Probleme in der Prognose bedeutet. Des Weiteren ist bei geschlossenen Frakturen und auch bei schwereren Quetschverletzungen immer darauf zu achten, ob ein Kompartmentsyndrom eingetreten ist, d.h. ob durch den erhöhten Gewebedruck eine Schädigung von Gewebe eingetreten ist. Solche Syndrome sind rechtzeitig zu operieren. Geschieht dies verspätet, können erhebliche Invaliditätsprobleme entstehen. Arzthaftungsrechtlich ist dies ebenfalls immer zu beachten.

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