Rz. 266

Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB)

 

Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB)

An das

Amtsgericht

_________________________

Klage

des _________________________

– Klägers –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

_________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass nach _________________________

– Beklagten –

wegen: Schadensersatz

Vorläufiger Gegenstandswert: _________________________

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage zum Landgericht _________________________ mit der Bitte um Anberaumung eines möglichst nahen Termins zur mündlichen Verhandlung, für die die Stellung folgender Anträge angekündigt wird:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Erbengemeinschaft nach dem am _________________________ verstorbenen Erblasser _________________________, bestehend aus

a. _________________________
b. _________________________
c. _________________________,

_________________________ EUR nebst jährlich 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar.

Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich schon jetzt:

4. Für den Fall der Säumnis des Beklagten den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO.
5. Für den Fall des Anerkenntnisses den Erlass eines Anerkenntnisurteils nach § 307 ZPO.

Begründung:

I. Am _________________________ ist _________________________ in _________________________ verstorben. Der Beklagte wurde zum Testamentsvollstrecker für den gesamten Nachlass ernannt. Beschränkungen der Rechte des Testamentsvollstreckers hat der Erblasser nicht angeordnet. Er hat das Amt mit Erklärung vom _________________________ gegenüber dem Nachlassgericht angenommen. Der Kläger ist ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht – neben seinen zwei Geschwistern zum Miterben nach dem verstorbenen Erblasser berufen.

 
Beweis: Nachlassakten des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht –, Az. _________________________, deren Beiziehung im vorliegenden Verfahren beantragt wird.

II. Der Kläger macht mit vorliegender Klage gegen den Beklagten als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 2219 Abs. 1 BGB geltend.

Der Beklagte ist weiterhin im Amt. Mit einer Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Erledigung sämtlicher Aufgaben kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gerechnet werden. Der Kläger macht folglich den Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten als Nachlassforderung gem. § 2039 BGB als Anspruch auf Leistung an die Erbengemeinschaft, folglich auf Leistung an den vom Beklagten als Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass geltend.

III. Im Einzelnen ist hierzu auszuführen:

Ausweislich des vom Beklagten aufgestellten Nachlassverzeichnisses vom _________________________ gehören zum Nachlass mehrere bei der _________________________ Bank geführte Bankkonten.

Beweis: Nachlassverzeichnis vom _________________________, in Kopie anbei.

Ausweislich der Meldung der _________________________ Bank nach § 33 ErbStG an das Erbschaftsteuerfinanzamt, welche dem vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Nachlassverzeichnis als Anlage beigefügt gewesen ist, wiesen die Bankkonten folgende Kontostände zum Todeszeitpunkt auf:

1. Girokonto IBAN _________________________: _________________________ EUR (Haben)
2. Girokonto IBAN _________________________: _________________________ EUR (Soll)
 
Beweis: Meldung der _________________________ Bank nach § 33 ErbStG an das Erbschaftsteuerfinanzamt vom _________________________, in Kopie anbei.

Durch den Zeitablauf bis zum Beginn des Amtes durch den Beklagten, Inbesitznahme des Nachlasses und der Konstituierung des Nachlasses ergaben sich Veränderungen durch aufgelaufene Sollzinsen, Kontoführungsentgelte etc., weswegen die Konten nach dem auf den Zeitpunkt der Amtsannahme folgenden Kontoabschluss zum 31._________________________ folgende Kontostände aufwiesen:

1. Girokonto IBAN _________________________: _________________________ EUR (Haben)
2. Girokonto IBAN _________________________: _________________________ EUR (Soll)
 
Beweis: 1. Kontoabschluss zum 31._________________________. für Konto IBAN _________________________, in Kopie anbei.
  2. Kontoabschluss zum 31._________________________. für Konto IBAN _________________________, in Kopie anbei.

Nach der vom Beklagten als Testamentsvollstrecker vorgenommenen Rechnungslegung für den Zeitraum von Beginn des Amtes bis zum 31.12._________________________ ergab sich, dass durch den Beklagten keinerlei Verwaltungsmaßnahmen vorgenommen wurden, um den Anfall von Verzugszinsen (Überz...

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