Rz. 120

Muster 13.25: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit (§ 2206 Abs. 2 BGB)

 

Muster 13.25: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit (§ 2206 Abs. 2 BGB)

An das

Landgericht

– Zivilkammer –

_________________________

Klage

des _________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass nach _________________________

– Klägers –

gegen

_________________________

– Beklagten –

auf Abgabe einer Willenserklärung.

Vorläufiger Gegenstandswert: _________________________

In meiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass nach dem am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblasser _________________________ erhebe ich Klage zum Landgericht _________________________ mit der Bitte um Anberaumung eines möglichst nahen Termins zur mündlichen Verhandlung, für die die Stellung folgender Anträge angekündigt wird:

1. Der Beklagte wird verurteilt, in den Abschluss des Mietvertrags zwischen dem Kläger in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass nach _________________________ und der Fa. _________________________ vom _________________________, betreffend die Anmietung der Lagerhalle in _________________________, gelegen auf dem Flurstück _________________________ der Gemarkung _________________________, gegen einen Mietzins von monatlich 10.000 EUR einzuwilligen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich schon jetzt:

4. Für den Fall der Säumnis des Beklagten den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO.
5. Für den Fall des Anerkenntnisses den Erlass eines Anerkenntnisurteils nach § 307 ZPO.

Begründung:

I. Am _________________________ ist _________________________ in _________________________ verstorben. Der Kläger wurde zum Testamentsvollstrecker für den Nachlass ernannt. Er hat das Amt mit Erklärung vom _________________________ gegenüber dem Nachlassgericht angenommen. Der Beklagte ist ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht – zum Alleinerben nach dem verstorbenen Erblasser berufen. Bei der vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung handelt es sich um eine Dauertestamentsvollstreckung nach § 2209 S. 1 Hs. 2 BGB. Dem Kläger obliegt nach Erledigung seiner sonstigen Aufgaben bezüglich des im Antrag genannten Grundstücks die Verwaltung, bis der Alleinerbe sein 30. Lebensjahr vollendet hat.

 
Beweis: Nachlassakten des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht –, Az. _________________________, deren Beiziehung im vorliegenden Verfahren beantragt wird.

Dem Kläger wurde am _________________________ über seine Stellung als Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt.

Beweis: Testamentsvollstreckerzeugnis vom _________________________, in Kopie anbei.

II. Der Kläger macht in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker gegen den/die Beklagte(n) einen Anspruch auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit gem. § 2206 Abs. 2 BGB geltend.

III. Dem Anspruch liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Zu dem vom Kläger in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass gehört ein Grundstück in _________________________, Flst. Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________.

 
Beweis: 1. Notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2215 BGB für den Nachlass nach _________________________, vom _________________________, in Kopie anbei.
  2. Grundbuchauszug des Amtsgerichts _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, in Kopie anbei.

Dem Kläger obliegt die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses nach § 2216 Abs. 1 BGB, weswegen er auch verpflichtet ist, das seiner Verwaltung unterliegende Grundstück einschließlich der darauf befindlichen Lagerhalle unter wirtschaftlichen Erwägungen einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Der Kläger hat nach Einschaltung mehrerer Immobilienmakler zwischenzeitlich einen Interessenten gefunden, welcher die betreffende Lagerhalle für die Dauer von zehn Jahren zu einem jährlichen Mietzins von 120.000 EUR anmieten würde.

 
Beweis: Der vom Mietinteressenten einseitig unterzeichnete Mietvertrag vom _________________________, in Kopie anbei.

Andere Mietinteressenten, welche einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahresmietzins entrichten würden, sind nicht vorhanden. Ferner haben alle bislang vorhandenen Interessenten den Abschluss eines Mietvertrags für die Dauer von mindestens zehn Jahren zur Voraussetzung für eine Anmietung gemacht.

Der Beklagte ist am 18.6. dieses Jahres 25 Jahre alt geworden. Im Hinblick auf das Ende der Testamentsvollstreckung mit Erreichen des 30. Lebensjahres durch den Beklagten würde das Mietverhältnis über die Beendigung der ...

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