Rz. 119

Muster 13.24: Klage des Erben (vertreten durch Betreuer) gegen Testamentsvollstrecker auf Beachtung einer Verwaltungsanordnung des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 S. 1 BGB)

 

Muster 13.24: Klage des Erben (vertreten durch Betreuer) gegen Testamentsvollstrecker auf Beachtung einer Verwaltungsanordnung des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 S. 1 BGB)

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Klage

des _________________________, als Betreuer für _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

_________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass nach _________________________

– Beklagten –

wegen Vornahme einer Handlung.

Vorläufiger Gegenstandswert: _________________________

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage zum Landgericht _________________________ mit der Bitte um Anberaumung eines möglichst nahen Termins zur mündlichen Verhandlung, für die die Stellung folgender Anträge angekündigt wird:

1. Der Beklagte wird verurteilt, aus den Erträgnissen des Nachlasses des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________ einen Betrag in Höhe von _________________________ EUR an den Kläger in seiner Eigenschaft als Betreuer für den Erben _________________________ in Erfüllung der vom Erblasser im notariellen Testament vom _________________________ verfügten Verwaltungsanordnung zu zahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar.

Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich schon jetzt:

4. Für den Fall der Säumnis des Beklagten den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO.
5. Für den Fall des Anerkenntnisses den Erlass eines Anerkenntnisurteils nach § 307 ZPO.

Begründung:

I. Am _________________________ ist _________________________ in _________________________ verstorben. Der Beklagte wurde zum Testamentsvollstrecker für den gesamten Nachlass ernannt. Er hat das Amt mit Erklärung vom _________________________ gegenüber dem Nachlassgericht angenommen. Der vom Kläger in seiner Eigenschaft als Betreuer vertretene _________________________ ist ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht – zum Alleinerben bzw. alleinigen Vorerben nach dem verstorbenen Erblasser berufen.

 
Beweis: Nachlassakten des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht –, Az. _________________________, deren Beiziehung im vorliegenden Verfahren beantragt wird.

II. Der Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichts _________________________ – Betreuungsgericht – zum Betreuer für den Alleinerben _________________________ mit dem Aufgabenkreis "Vertretung in sämtlichen vermögensrechtlichen Angelegenheiten" bestellt.

 
Beweis: Betreuerausweis des Amtsgerichts _________________________ – Betreuungsgericht –, Az. _________________________, in Kopie anbei.

Der Kläger macht mit vorliegender Klage für den Betreuten gegen den Beklagten als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Befolgung einer vom Erblasser in seinem notariellen Testament vom _________________________ getroffenen Verwaltungsanordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB geltend.

III. Dem Anspruch liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Bei dem vom Erblasser errichteten notariellen Testament vom _________________________ handelt es sich um eine letztwillige Verfügung, welche hinsichtlich ihrer Ausgestaltung allgemein mit dem Begriff "Testament zugunsten von Personen mit geistiger Behinderung" bezeichnet wird. Der Betreute ist nach diesem Testament als alleiniger Vorerbe eingesetzt und gleichzeitig durch Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der Dauervollstreckung nach § 2209 BGB auf Dauer in der Verfügung über den Nachlass eingeschränkt. Nach den im notariellen Testament enthaltenen bindenden Verwaltungsanordnungen an den Testamentsvollstrecker darf bzw. muss

"der Testamentsvollstrecker aus den Erträgnissen des Nachlasses an den Vorerben bzw. Betreuten jährlich einen Geldbetrag auskehren, welcher zweckgebunden für eine 14-tägige Urlaubsreise zu verwenden ist".

Beweis: Notarielles Testament vom _________________________, eröffnet am _________________________, in Kopie anbei.

Der Beklagte ist Testamentsvollstrecker und gleichzeitig für den Fall des Todes des Vorerben zum Nacherben berufen.

Beweis: Schreiben des Beklagten vom _________________________, in Kopie anbei.

Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Betreuer für _________________________ den Beklagten aufgefordert, einen Betrag in Höhe von _________________________ EUR aus den Erträgnissen zum Zweck der Bezahlung einer 14-tägigen Urlaubsreise nach _________________________ auszuzahlen. Die vom Kläger insoweit veranschlagten Kosten errechnen sich aus dem schriftlichen Kostenvoranschlag des Reisebüros _________________________ vom _________________________.

 
Beweis: 1. Kostenvoranschlag vom ___________________...

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