Rz. 59

Muster 13.8: Antrag auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Unrichtigkeit

 

Muster 13.8: Antrag auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Unrichtigkeit

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Az. _________________________

Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________

In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir _________________________, wohnhaft _________________________, vertreten.

Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung überreichen wir in der Anlage die auf uns lautende Originalvollmacht.

Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir,

das _________________________ (Name) erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis vom _________________________ wegen Unrichtigkeit einzuziehen, hilfsweise für kraftlos zu erklären, § 2361 BGB, §§ 354, 353 FamFG.

Der am _________________________ verstorbene Erblasser hat mit letztwilliger Verfügung vom _________________________, eröffnet durch das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht –, die Testamentsvollstreckung für seinen gesamten Nachlass angeordnet und _________________________ zum Testamentsvollstrecker ernannt. Dieser hat das Amt durch Erklärung zur Niederschrift vor dem Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – angenommen. Das Testamentsvollstreckerzeugnis wurde am _________________________ erteilt. Unser Mandant ist zum Miterben in Höhe von ⅓ neben den beiden Geschwistern berufen.

In dem zwischenzeitlich aufgefundenen, später verfassten Testament des Erblassers vom _________________________, eröffnet durch das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht –, hat der Erblasser verfügt, dass sich die angeordnete Testamentsvollstreckung lediglich noch auf den Miterbenanteil des Miterben _________________________ beziehen soll. Die zunächst für den gesamten Nachlass angeordnete Testamentsvollstreckung wurde durch den Erblasser mit dieser zeitlich späteren Verfügung aufgehoben.

Auf die Nachlassakten wird Bezug genommen.

Das _________________________ erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis ist unrichtig, da es die Beschränkung auf den Miterbenanteil nicht ausweist. Es ist daher gem. §§ 2368, 2361 Abs. 1 BGB von Amts wegen einzuziehen, hilfsweise für kraftlos zu erklären, §§ 354, 353 FamFG.

(Rechtsanwalt)

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