Rz. 673

Muster 13.50: Antrag auf Protokollierung oder Feststellung eines außergerichtlich ausgehandelten Vergleichs

 

Muster 13.50: Antrag auf Protokollierung oder Feststellung eines außergerichtlich ausgehandelten Vergleichs

An das

Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des _________________________ mitgeteilt, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben, den Rechtsstreit vergleichsweise wie folgt zu beenden:

 
  1. _________________________
  2. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger _________________________ %, der Beklagte _________________________ %.

Namens und in Vollmacht des _________________________ wird beantragt,

 
  kurzfristig einen Termin zur Protokollierung des Vergleichs zu bestimmen.
  den Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO ohne erneute mündliche Verhandlung im Beschlusswege festzustellen, nachdem auch der _________________________ dem Vergleich schriftlich zugestimmt haben wird.
    Nach dem mit dem 1. Justizmodernisierungsgesetz zum 1.9.2004 geänderten § 278 Abs. 6 ZPO kann das Gericht den Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs unmittelbar auf deren übereinstimmenden Vorschlag feststellen. Dies entspricht der Auffassung der überwiegenden Rechtsprechung vor der Gesetzesänderung.
    Der Prozessgegner wird zur Feststellung des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO dessen Wortlaut in gleicher Weise schriftlich mitteilen.

Rechtsanwalt

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