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Das bislang geltende Punktsystem hat sich als komplizierte und wenig durchschaubare Regelung erwiesen. Nachdem der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2009 eine Vereinfachung empfohlen hat,[1] wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Gesetzentwurf für ein neues Punktsystem erarbeitet und vorgestellt. Ausdrücklich als Ziele der Neuregelung sind die Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine verbesserte Transparenz und eine Vereinfachung des Systems genannt.[2] Der Entwurf wurde auf dem 51. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2013 erörtert und nahezu einstimmig abgelehnt. Insbesondere die Beibehaltung des Tattagprinzips und der damit verbundenen Überliegefrist sowie die fehlende Möglichkeit des Punkteabbaus durch Absolvieren freiwilliger Maßnahmen wurde kritisiert.[3]

[1] Empfehlungen AK VII, 47. VGT 2009, S. 11.
[2] BT-Drucks 17/12636, S. 17 f.
[3] Empfehlungen AK V, 51. VGT 2013, S. XIV; erste Bewertung: Bilanz nach einem Jahr Reform des Punktsystems, BA 52 (2015), S. 202 f.

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