Rz. 157
Es gibt keine Abweichung zum Regelinsolvenzverfahren. Die Nachlassgläubiger, § 38 InsO, die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO, nicht beim Gericht.[77]
Rz. 158
Folgende formale Anforderungen der Anmeldung sind zu beachten:
▪ | Schriftform ist vorgesehen, § 174 Abs. 1 S. 1 InsO; |
▪ | Beweisstücke sollen beigefügt werden, § 174 Abs. 1 S. 2 InsO; |
▪ | der Rechtsanwalt des Gläubigers hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen; |
▪ | Grund und Höhe der Forderung sind anzugeben, § 174 Abs. 1 InsO; |
▪ | die Frist zur Forderungsanmeldung wird im Eröffnungsbeschluss genannt, § 28 Abs. 1 InsO. |
Muster 13.2: Anmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle beim Nachlassinsolvenzverwalter
Muster 13.2: Anmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle beim Nachlassinsolvenzverwalter
Herrn Rechtsanwalt
(Nachlassinsolvenzverwalter)
_________________________
Nachlassinsolvenzverfahren in der Nachlasssache der/des _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________
Hier: Anmeldung einer Forderung gegen den Nachlass zur Insolvenztabelle
Sehr geehrter Herr Kollege,
Ich vertrete _________________________. Eine auf mich lautende Vollmacht füge ich bei – Anlage 1 –.
Meine Mandantin hat eine Forderung i.H.v. _________________________ EUR aus dem Kauf.
Beweis: Kopie des Kaufvertrages vom _________________________ – Anlage 2 –
Diese Forderung zzgl. Zinsen und Kosten gemäß der nachfolgenden Forderungsaufstellung melde ich hiermit zur Insolvenztabelle an.
Die Forderung meiner Mandantin errechnet sich nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten wie folgt:
_________________________
Ein Vollstreckungstitel ist nicht vorhanden.
(Unterschrift)
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