A. Einleitung

 

Rz. 1

Mediation ist ein vertrauliches, freiwilliges, strukturiertes und außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren einen Konflikt einvernehmlich regeln möchten.[1]

Grundsätze der Mediation:

Teilnahme eines allparteilichen Dritten als Mediator
Einbeziehung möglichst aller von dem Problem betroffenen Beteiligten
Freiwilligkeit der Teilnahme
Ergebnisoffenheit der Verhandlungen
Selbstbestimmtheit der Konfliktparteien.
[1] Meyer/Schmitz-Vornmoor, DNotZ 2012, 895, 899.

B. Wann eignet sich Mediation?

 

Rz. 2

Wenn der Erbfall eingetreten ist, können z.B. die Mitglieder einer Erbengemeinschaft ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen möglichst Berücksichtigung finden. Würde die Erbengemeinschaft sonst streitig vor den Gerichten im Wege einer sog. Erbteilungsklage auseinandergesetzt, müssten zunächst alle nicht teilbaren Nachlassgegenstände, also z.B. Immobilien, Unternehmen, Kunstgegenstände, verwertet werden, um einen "teilungsreifen" Nachlass zu erhalten. Wenn keine Einigung unter den Miterben über die Art und Weise der Verwertung erzielt wird, müssten die Nachlassgegenstände versteigert werden. Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen führt dieses vom Gesetz vorgesehene Verfahren meist zur "Zerschlagung" des Familienvermögens.

 

Rz. 3

Im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung kann mit Unterstützung eines Mediators und unter Einbeziehung aller Erben sowie Vermächtnisnehmer ein von allen getragenes Konzept erarbeitet werden. Dadurch werden den Erben langwierige Erbstreitigkeiten in der Zukunft erspart. Auch bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge kann Mediation zur Vermeidung oder Lösung von Konflikten unter den Familienmitgliedern oder Mitgesellschaftern eingesetzt werden. Auch Konflikte zwischen Gesellschaftern oder innerhalb von Unternehmerfamilien können durch Mediation in der Regel vermieden oder aber doch für alle Beteiligten zufriedenstellend und wirtschaftlich sinnvoll gelöst werden.

 

Rz. 4

Wird erst einmal der Weg über die staatlichen Gerichte gesucht, kann dies nicht nur den Zusammenhalt in der Familie, sondern auch den Nachlass selbst gefährden. Befindet sich beispielsweise ein Unternehmen im Nachlass, kann die Auseinandersetzung der neuen Eigentümer die Unternehmensleitung blockieren und so die Erwerbsgrundlage für die Familie gefährden.[2] Dies gilt es zu vermeiden. Vorteilhaft ist das Mediationsverfahren daher insbesondere für emotionsgeladene Konflikte in der Familie oder im Gesellschafterkreis, also insbesondere bei Familienunternehmen mit mehreren Gesellschaftern. Ebenso geboten ist es bei Auseinandersetzungen, die nicht öffentlich werden sollen.

 

Rz. 5

Der im Erb- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Mediator kann aber auch hilfreich sein, wenn zwar noch keine gravierenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben, Gesellschaftern oder Familienmitgliedern bestehen, aber gemeinsam Fragen aufgeworfen werden und erste Unsicherheiten entstehen. Im Rahmen der Mediation ist es den Beteiligten möglich, gemeinsam einen Mediator mit der Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben zu betrauen.

[2] Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht/Risse, § 69 Rn 13.

C. Vor- und Nachteile der Mediation

 

Rz. 6

Grundsätzlich ist das Mediationsverfahren dann geeignet, wenn der Erhalt von Familienbeziehungen angestrebt wird, der Wunsch nach Gestaltung für die Zukunft besteht, die Kosten kalkulierbar bleiben sollen, hohe Emotionalität an den Tag gelegt wird und eine unklare Rechtslage besteht.

Vorteile des Mediationsverfahrens:

Zeitersparnis gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren, wenn alle Beteiligten an einer schnellen Lösung interessiert sind;
keine kostenaufwändige Vorbereitung durch seitenlange Schriftsätze;
hohe Vergleichsgeneigtheit/hohe Vergleichsquote;
keine weitere Eskalation der Gesamtsituation; dauerhafter Schaden für die Familie und das Unternehmen bzw. Vermögen kann vermieden oder abgemildert werden;
Ergebnisse werden von den Beteiligten besser akzeptiert, da sie von den Beteiligten selbst erarbeitet wurden;
Grundsatz der Vertraulichkeit führt dazu, dass ein Konflikt in der Familie keine negativen Auswirkungen auf das Unternehmen hat;
hohe Flexibilität bei der Lösungsfindung, da es im Rahmen des Mediationsverfahrens keine "Denkverbote" gibt, können nämlich auch komplexe Vermögensstrukturen an geänderte Bedürfnisse der Familie angepasst werden.

Nachteile des Mediationsverfahrens:

"Zeitschindung" möglich, wenn einer der Beteiligten nicht an einer schnellen Lösung interessiert ist;
keine Entscheidungskompetenz des Mediators; der Mediator soll "eigentlich" auch auf Wunsch der Beteiligten keine Entscheidung treffen;
keine Rechtsverbindlichkeit der Ergebnisse des Mediationsverfahrens, solange keine Vereinbarung von allen Beteiligten in der erforderlichen Form geschlossen wurde.

D. Funktionsweise der Mediation

 

Rz. 7

Oft erscheint die Lösung von Konflikten zunächst unmöglich, da die Streitenden den sachlichen Konflikt und das persönliche Verhältnis zu den Beteiligten emotional untrennbar miteinander verbinden. Die Be...

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