Rz. 194

Mitschwenken der Messeinheit mit dem zu messenden Fahrzeug ist zulässig, ebenso Messungen aus einem stehenden Fahrzeug heraus, auch durch die Fahrzeugscheiben. Nicht zulässig hingegen sind Messungen aus einem fahrenden Fahrzeug heraus. Während der Messung darf an der USB-Schnittstelle des "XV3-Adapter Datenübertragung" kein Kabel angeschlossen sein. Der Koffer mit der eingebauten Rechnereinheit und dem Adapter Datenübertragung ist während der Messung zum Schutz gegen Nässe immer zu schließen. Dies ist eine Vorgabe, die sich in der Bauartzulassung des Messgerätes findet, weshalb ein Verstoß gegen diese Anforderung den Zulassungsvoraussetzungen widersprechen würde. In einem solchen Fall würde also keine Messung im Rahmen des "standardisierten Messverfahrens" mehr vorliegen. Alternativ kann sich der Koffer aber auch in einem Fahrzeug befinden. Im Messbereich sollten sich keine größeren spiegelnden Flächen befinden, da es denkbar ist, dass hieran die Laserstrahlung abgelenkt wird.

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