Rz. 103
Nachdem das System von der PTB zugelassen ist, handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.[27] Aktuell gibt es hierzu kaum veröffentlichte Rechtsprechung. Wie üblich sind Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung rechtzeitig nach den allgemeinen Grundsätzen bei der Behörde und sodann bei Gericht anzubringen.
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