Rz. 103

Nachdem das System von der PTB zugelassen ist, handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.[27] Aktuell gibt es hierzu kaum veröffentlichte Rechtsprechung. Wie üblich sind Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung rechtzeitig nach den allgemeinen Grundsätzen bei der Behörde und sodann bei Gericht anzubringen.

[27] OLG Hamburg, Urt. v. 25.4.2022 – 9 RB 9/22, BeckRS 2022, 9548 Rn 13, beck-online; zuvor: AG Hamburg-Harburg, Urt. v. 16.8.2021 – 627 OWi 83/21, BeckRS 2021, 51781 Rn 9, beck-online.

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