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Im Verkehrsverwaltungsrecht besteht oft Unklarheit über die Höhe des Streitwertes. Hier hilft meist der von Verwaltungsgerichten im Jahr 2004 (NVwZ 2004, 1327) erarbeitete Streitwertkatalog, der Ende 2013 überarbeitet worden ist.[10]
Zur Abrechnung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten im einstweiligen Rechtsschutz siehe Schneider, DAR 2009, 115 ff.
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