Rz. 27

Ein drohendes Fahrverbot rechtfertigt sogar regelmäßig ein Überschreiten der Mittelgebühr (LG Stralsund zfs 2006, 407; AG Homburg zfs 2007, 648; LG Saarbrücken RVG Report 2013, 53; LG Halle RVG Report 2016, 132), wobei bei einem zweimonatigem Fahrverbot eines selbständigen Architekten sogar ein Überschreiten der Mittelgebühr um 50 % gerechtfertigt sein kann (AG München AGS 2009, 178).

 

Praxistipp

Kriterien für eine oberhalb der Mittelgebühr liegende Gebühr, siehe Gutachten der RAK Düsseldorf in MittBl 2006, 37 ff.

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