Rz. 3
Begriff | Erklärung/Voraussetzungen |
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wirtschaftlicher Totalschaden | Reparaturkosten über 100 %. |
technischer Totalschaden | Kfz ist (technisch) irreparabel zerstört. |
konkrete Schadensabrechnung | Konkret angefallene Wiederherstellungskosten (Reparatur oder Ersatzbeschaffung) werden entweder mit Hilfe einer Rechnung oder (etwa bei Eigenreparatur) mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens geltend gemacht. |
fiktive Schadensabrechnung | Zur Wiederherstellung (Reparatur oder Ersatzbeschaffung) erforderliche Kosten (vgl. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB) werden mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens geltend gemacht. |
Restwert | Erzielbarer Erlös für das unfallbeschädigte Fahrzeug. |
Wiederbeschaffungsaufwand | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. |
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