Rz. 38

Alternativ zu einer schriftlichen Gutachtenerstattung kann – auf entsprechende Anordnung des Gerichts – auch eine mündliche Gutachtenerstattung erfolgen, d.h. der Sachverständige präsentiert das Ergebnis seiner Begutachtung im Rahmen einer mündlichen Verhandlung. Dieses Verfahren bietet gewisse Vor-, aber auch Nachteile.

 

Rz. 39

Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass schnell ein Ergebnis erzielt werden kann, da ggf. aufkommende Rückfragen direkt im Rahmen der mündlichen Gutachtenerstattung im Termin geklärt werden können. Sollten neben der schriftlichen Unfallschilderungen der Parteien auch noch Zeugen vorhanden sein, so ist der Sachverständige während der Vernehmung der Zeugen anwesend und kann seinerseits direkt Fragen stellen, welche aus seiner Sicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Relevanz sind.

 

Rz. 40

Dieser Vorteil einer mündlichen Gutachtenerstattung kann aber auch zugleich einen Nachteil darstellen. Anders als bei einer vorherigen schriftlichen Gutachtenerstattung mit anschließender mündlicher Erläuterung, ist den Parteien bei einer von vornherein angeordneten mündlichen Gutachtenerstattung das Ergebnis vorher nicht bekannt, so dass im Termin je nach Ergebnis des Gutachtens kurzfristig auf die Ausführungen des Sachverständigen reagiert werden muss. Dies kann im Einzelfall durchaus schwierig sein, wenn komplexe technische Hergänge streitig sind, welche ggf. ohne Rücksprache mit einem eigenen beratenden Sachverständigen für einen Juristen nicht zu bewerten sind.

 

Rz. 41

Eine mündliche Gutachtenerstattung bietet sich vor diesem Hintergrund daher lediglich für eher einfach gelagerte Alltagsfälle an. Sobald es komplizierter wird und ggf. eine detailliertere Auseinandersetzung mit dem Ergebnis des Gutachtens stattzufinden hat, bietet sich eine schriftliche Begutachtung an, da in diesem Fall nach Erhalt des Gutachtens ausreichend Zeit bleibt, die Feststellungen des Sachverständigen zu überprüfen und sodann ggf. zu beantragen, den Sachverständigen zu einer mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden.

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