Rz. 167

Die Rechtsprechungsübersicht zu den einzelnen Verweisberufen ist sehr umfangreich. Es wird auf Spezialliteratur wie das Handbuch Versicherungsrecht von van Bühren verwiesen. Die Rechtsprechung reicht vom Berufskraftfahrer, der auf eine Hausmeistertätigkeit verwiesen werden kann (vgl. OLG Köln VersR 1999, 1532) über den Kfz-Lackierer, der auf eine Tätigkeit als Fachverkäufer verwiesen werden darf (KG Berlin VersR 1995, 1473) bis zum Versicherungsagenten im Außendienst, der in den Innendienst verwiesen werden darf (OLG Saarbrücken VersR 2004, 54) und dem Masseur, der auf den Beruf des Automobilverkäufers verwiesen werden darf (BGH VersR 1995, 159) bis zu den ablehnenden Entscheidungen, in denen ein Geschäftsinhaber im Einzelhandel nicht auf die Position des Pförtners verwiesen werden durfte (BGH VersR 1993, 953) über den LKW-Fahrer, der nicht in einem Versandhandel auf den Büroposten verwiesen werden durfte (OLG Köln, VersR 1993, 955) und schließlich der Zahnarzthelferin, die nicht auf den Job als Hotelempfangsdame verwiesen werden durfte (BGH VersR 1993, 953). Wie bereits erwähnt, ist im Einzelnen hier vieles streitig.

 

Rz. 168

Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall eine Rechtsprechungsanalyse, z.B. mit Hilfe von juris oder in der Spezialliteratur vorzunehmen, da hier sehr viel Kasuistik existiert und nicht jeder Einzelfall erläutert werden kann.

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