Rz. 296

Die Gebühren eines Rechtsanwalts, der einen Nachlassgläubiger in einem die Nachlassverwaltung betreffenden Verfahren vertritt, richten sich i.d.R. nach der Höhe der Forderung.[188]

[188] BayObLG Rpfleger 1979, 434.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge