I. Muster: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Rz. 2

Muster 12.2: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Muster 12.2: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Sie baten mich, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihr Unternehmen zu erstellen. Hiermit möchte ich Ihnen wichtige Informationen zur Gestaltung und Verwendung von AGB an die Hand geben.

1. Vorteile von AGB und mögliche Regelungen in AGB

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, mit denen sich die gesetzlichen Regelungen – vielfach zu Ihren Gunsten – modifizieren lassen. Der Inhalt und der Umfang Ihrer AGB hängen von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Unternehmen ab. Idealerweise werden diese für Sie individuell erstellt.

Regelmäßig finden sich einige der folgenden Regelungen in AGB:

Haftungsbeschränkungen und (Haftungs-)Freistellungsansprüche
Regelungen zur Durchführung von Datensicherung und Haftungsverteilung bei Datenverlust
Nutzungsrechte/Lizenzen
Mitwirkungspflichten des Kunden
Change-Request-/Änderungsregelungen und die Vergütung
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
Abnahmeklauseln
Fälligkeitsregelungen und Preisanpassungsklauseln
Verzugsklauseln
Aufrechnungsverbote
Gerichtsstandsvereinbarungen
Klauseln zum anwendbaren Recht

2. Gestaltungsspielraum im gesetzlichen Rahmen/Inhaltskontrolle

Bei der Ausgestaltung von AGB bestehen jedoch Grenzen. Werden diese überschritten, ist die entsprechende Bestimmung unwirksam. Dies ist der Fall, wenn eine Regelung den Vertragspartner des Verwenders der AGB unangemessen benachteiligt. Wann dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

Allerdings lässt sich festhalten, dass in AGB im Unternehmensverkehr (B2B) ein größerer Gestaltungsbereich als im B2C-Bereich besteht, da Verbraucher gesetzlich stärker geschützt sind.

3. Wie bezieht man AGB wirksam ein?

Nach Fertigstellung der AGB ist wichtig, dass Sie diese wirksam in Ihren Geschäftsablauf integrieren und bei Ihren Vertragsabschlüssen einbeziehen. Denn nur so werden die AGB auch Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Dies ist nur der Fall, wenn Sie

1. die andere Vertragspartei auf die Geltung der AGB ausdrücklich hinweisen und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit der Geltung der AGB einverstanden ist.

Entscheidend ist, dass auf die AGB spätestens bei Vertragsschluss hingewiesen wird und der andere Vertragsteil sie zur Kenntnis nehmen kann. Eine nachträgliche Einbeziehung der AGB ist ohne die Zustimmung des Vertragspartners nicht mehr möglich. Ohne wirksame Einbeziehung der AGB gelten diese nicht und es gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

4. Vorrang der Individualvereinbarungen

Auch wenn AGB verwendet werden, haben individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien Vorrang vor den Regelungen in den AGB. Dies gilt auch für mündliche Absprachen. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese aus Beweisgründen später schriftlich fixiert werden. Ebenso ist es möglich, einzelne Punkte des Vertrags nachträglich durch eine einvernehmliche Vertragsänderung zu ergänzen oder abzuändern.

5. Was geschieht bei einer unwirksamen AGB-Klausel?

An die Stelle einer unwirksamen AGB-Klausel treten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Es tritt also für den von der AGB-Klausel zu regelnden Punkt der Zustand ein, als hätten die Parteien keine AGB verwendet.

Rechtswidrige bzw. fehlerhafte AGB können abgemahnt werden. Abmahnbefugt sind in diesem Fall alle Mitbewerber sowie rechtsfähigen Wettbewerbsverbände und Vereine.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

II. Erläuterungen

 

Rz. 3

Das Muster dient dazu, den Mandanten für die Verwendung und Einbeziehung der zu erstellenden AGB zu sensibilisieren und den rechtlich möglichen Rahmen der AGB-Erstellung aufzuzeigen. Die Aufzählung der möglichen Regelungen in den AGB kann dazu führen, dass der Mandant sich Vorstellungen darüber macht, welche Wünsche er hat, und kann für den Ersteller als Checkliste dienen, damit die wesentlichen Punkte bei der Erstellung von AGB berücksichtigt werden.

Die genannten Regelungsgestände der AGB sind vollständig und nicht allgemeingültig. Dieses Muster – sowie jede Vertragsvorlage – bedarf daher einer individuellen Überarbeitung für den Einzelfall.

Es ist für die Erstellung von AGB entscheidend, zunächst die Vertragsart der vom Mandanten angebotenen Leistung zu bestimmen. Denn hieraus ergibt sich das gesetzliche Leitbild, an dem sich die AGB bei einer Inhaltskontrolle messen lassen müssen. Dies ist im IT-Bereich oft nicht einfach. Häufig bieten IT-Unternehmen eine große Bandbreite an Leistungen mit unterschiedlichen Vertragsarten an (Erstellung von Standardsoftware, Erstellung von Individualsoftware, Vertrieb von Software oder Hardware, Online-Support, Customizing, Hosting-Angebote) oder es handelt sich häufig bei den ...

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