Rz. 8

Außerdem findet die DSGVO auf die Verarbeitung personenbezogener Daten an jedem Ort Anwendung, der "aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedsstaats unterliegt". Damit zielt Art. 3 Abs. 3 DSGVO auf "diplomatische und konsularische Vertretungen eines Mitgliedsstaates" ab.[16]

[16] Hierzu Erwägungsgrund 25 DSGVO.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge