Rz. 8
Außerdem findet die DSGVO auf die Verarbeitung personenbezogener Daten an jedem Ort Anwendung, der "aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedsstaats unterliegt". Damit zielt Art. 3 Abs. 3 DSGVO auf "diplomatische und konsularische Vertretungen eines Mitgliedsstaates" ab.[16]
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