Rz. 33
Vorteile:
▪ | Kurzfristiger Einsatz: Standarddatenschutzklauseln können rasch implementiert werden.[40] |
▪ | Keine gesonderte Genehmigung der einzelnen Datenübermittlung notwendig (Art. 46 Abs. 2 DSGVO). |
Rz. 34
Nachteile:
▪ | Starre Anwendungsfelder: Das Korsett der Standdatendatenschutzklausel mag im Einzelfall nicht zu den konkreten Bedürfnissen des Unternehmens passen. Wer hingegen Standarddatenschutzklauseln abändert, riskiert den Verlust ihrer Legitimierungswirkung.[41] |
▪ | Ständige Beobachtung der Klausel und Überblick über die eingesetzten Klauseln erforderlich: Falls Standarddatenschutzklauseln geändert werden, sollten alle betroffenen Verträge rasch angepasst werden. |
Rz. 35
Praxistipp
Unternehmen sollten bestrebt sein, die eingesetzte Standarddatenschutzklauseln[42] zu katalogisieren, nicht zuletzt, um bei Änderungen der Standarddatenschutzklauseln schnell reagieren zu können.
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