Rz. 42

Muster 12.1: Klage gegen Miterben auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme

 

Muster 12.1: Klage gegen Miterben auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme

An das

Amtsgericht

– Zivilabteilung –

_________________________

Klage

der Frau _________________________

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

1. Herrn _________________________
2. Herrn _________________________

– Beklagte –

wegen: Zustimmung

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen die Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:

Die Beklagten werden verurteilt, dem Abschluss eines Werkvertrags betreffend die Reparatur des Balkons am Haus _________________________ mit der Firma _________________________ als Auftragnehmerin gemäß deren Angebot vom _________________________ zuzustimmen.

Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung:

Es handelt sich um eine Erbrechtsstreitigkeit, bei der die Klägerin, eine von drei Erben, ihren Anspruch auf Zustimmung zu einer ordnungsmäßigen Verwaltungsmaßnahme für den gemeinsamen Nachlass, nämlich zum Abschluss eines Werkvertrags betreffend die Reparatur eines Balkons am gemeinschaftlichen Gebäude _________________________, geltend macht. Die Prozessparteien sind Geschwister.

Am _________________________ ist Herr _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, der Vater der Parteien, gestorben. Die Klägerin und ihre beiden Brüder, die Beklagten, sind die einzigen Kinder, die der Erblasser hinterlassen hat. Es ist gesetzliche Erbfolge eingetreten, so dass alle drei Kinder gesetzliche Erben zu je einem Drittel wurden, § 1924 BGB. Ein Erbschein ist bisher weder erteilt noch beantragt.

Beweis: Beglaubigte Abschrift des Familienbuchs des Erblassers – Anlage K 1 –

Im Nachlass befindet sich das vermietete Sechs-Familien-Haus in _________________________. Einer der Balkone im _________________________ OG zur _________________________-Straße gelegen, ist so schadhaft, dass die Bauordnungsbehörde der Stadt _________________________ mit Bescheid vom _________________________ alle Miterben aufgefordert hat, einen bauordnungsmäßigen Zustand wieder herzustellen.

Beweis: Begl. Kopie des bezeichneten Bescheids – Anlage K 2 –

Weil die Beklagten sich nicht um die Angelegenheit gekümmert haben, hat die Klägerin verschiedene Angebote für die Reparaturen eingeholt und hat versucht, sich mit den Beklagten zu einigen.

Als dies misslang, hat sie versucht, einen Mehrheitsbeschluss nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 i.V.m. § 745 Abs. 1 BGB herbeizuführen. Auch dies ist nicht gelungen, weil die Beklagten sich gegen die Sanierungsmaßnahme ausgesprochen haben. Sie wollen die Reparatur nicht mehr vornehmen, weil das Haus verkauft werden soll. Dieser beabsichtigte Verkauf zieht sich jedoch auch schon über ein Jahr lang hin, ohne dass abzusehen wäre, wann ein Kaufvertrag geschlossen werden könnte.

Die Klägerin hat gegen die Beklagten Anspruch auf Zustimmung zur Erteilung des Auftrags an die Firma _________________________, also zum Abschluss eines entsprechenden Werkvertrags, weil die Reparatur des Balkons und damit der Abschluss des Werkvertrags eine ordnungsmäßige Verwaltungsmaßnahme darstellt, § 2038 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB. Die Voraussetzungen einer Notverwaltungsmaßnahme i.S.v. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB liegen nach Ansicht der Klägerin nicht vor. Würde die Klägerin den Werkvertrag alleine abschließen, so würde daraus keine Nachlassverbindlichkeit begründet, sie würde für die Werklohnforderung alleine haften.

Die Klägerin hat verschiedene Angebote der Firmen _________________________ eingeholt. Dasjenige der Firma _________________________ ist das günstigste.

Beweis: Je eine begl. Kopie der Angebote der Firmen _________________________ – Anlagen K 3 bis K 8 –

Der Klage ist demnach wie beantragt stattzugeben.

Streitwert: Die Angebotssumme der Firma _________________________ beträgt _________________________ EUR. Die Beklagten trifft im Innenverhältnis eine Beteiligung von ⅔ daran, also _________________________ EUR. Dies entspricht dem Streitwert.

(Rechtsanwalt)

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