Rz. 6

Im Prinzip sind GKG und FamGKG genauso aufgebaut, wie Sie das schon in Bezug auf das RVG kennen gelernt haben. Das GKG und das FamGKG besteht jeweils aus:

dem Gesetzesteil mit jedes Mal neun Abschnitten,
dem Kostenverzeichnis (das dem Vergütungsverzeichnis des RVG entspricht) und
der Gebührentabelle des GKG, die mit der Tabelle des FamGKG identisch ist.

Dem Gesetzesteil und dem Kostenverzeichnis sind jeweils Gliederungen vorangestellt, sodass Sie relativ schnell eine gesuchte Vorschrift auffinden können.

Der Gesetzesteil enthält wichtige Vorschriften z. B. über die Vorauszahlung der Gerichtskosten (§ 12 GKG, § 14 FamGKG) und jeweils in Abschnitt 7 die Wertvorschriften, die bereits vorgestellt worden sind (siehe die Ausführungen unter § 3).

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