Rz. 65

Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden für den Auftraggeber?
Liegt eine – zumindest elektronisch abgeschlossene – Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zur Regelung der Auftragsverarbeitung vor?
Liegt eine Regelung zur Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Subdienstleister) vor?
Hat der Auftraggeber dem Dienstleister Weisungen zur Datenverarbeitung erteilt?
Liegen grundlegende Festlegungen zum Umfang der Datenverarbeitung durch den Dienstleister vor? (Art und Zweck der Datenverarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Gegenstand und Dauer der Datenverarbeitung, Kategorien Betroffener); Achtung: Verweise auf Leistungsvereinbarungen reichen oft nicht aus!
Liegt eine Festlegung von organisatorischen und technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der vorab ermittelten Kritikalität der Daten vor?
Liegt ein Nachweis zur Einhaltung der vertraglich vorgegebenen organisatorischen und technischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit durch den Dienstleister vor?
Sind vertraglich Kontrollrechte des Auftraggebers beim Dienstleister – einschließlich der Subdienstleister – vereinbart?

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